Maximilian I. Joseph

Uniform eines Taxators und Oberförsters

Künstler, Ersteller / Fotograf: unbekannt
Lageort: Amberg, Staatsarchiv (Forst- und Jagdakten 826)
Copyright: Amberg, Staatsarchiv
Untertitel:

Papier, Federzeichnung

Zusammenfassung:

In die Reform der Staatsverfassung in Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden auch die Forstbediensteten einbezogen. Für sie wurden im August 1804 Uniformvorschriften erlassen. Taxator und Oberförster waren die untersten Ränge, deren Uniformen noch eine Stickerei aufweisen durften.

Grafiken

Wie alle anderen Zweige der öffentlichen Verwaltung organisierten die Reformer um den bayerischen Kurfürsten und späteren König Maximilian Joseph auch das Forstwesen neu. Die Forstbediensteten wurden in fünf Ränge eingeteilt und sollten an ihrer Uniform als Staatsdiener erkennbar sein. Bei allen öffentlichen Gelegenheiten mussten sie nach einem kurfürstlichen Erlass vom 4. Juni 1804 in Röcken von "hechtgrauer lichter Farbe mit einem Kragen, Aufschlägen und Brustklappen von grüner Farbe" erscheinen. Den Dienstgrad erkannte man an den Stickereien.

Anders als bei den meisten Uniformröcken wurden bei den Forstbediensteten die Brustklappen wie bei einer Militäruniform auf die ganze Länge mittig mit Haften geschlossen und links und rechts mit einer Reihe von Zierknöpfen dekoriert. Die Schöße des grün gefütterten Rocks waren an den Enden umgeschlagen, die vier Ecken mit je einem Jagdhorn bestickt. Die Westen und die langen Beinkleider sollten aus grünem Tuch sein. Dazu verlangte die Vorschrift hohe, schwarze Stiefel mit Sporen und die Jagdwaffe der Förster, den Hirschfänger, an einer Kuppel (Bandelier). Als Kopfbedeckung konnte der dreieckige Zweispitz oder der einseitig gestülpte Hut mit hoher grüner Feder getragen werden.

Die Uniform musste der jeweilige Beamte selbst bezahlen. Aufwändige Stickereien und Verzierungen sahen zwar attraktiv aus, kosteten aber auch viel Geld.

Henker, Michael u.a.: Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, Ausstellungskatalog , Augsburg 1996, S. 160-162.

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