Circulare des „Königlich baierischen Landgerichts Höchstädt“ an die „Stadt- und Polizei-Commissariate“ von Lauingen und Gundelfing (1806)

Künstler, Ersteller / Fotograf: Pfarrer und Bürgermeister aus dem Landgericht Höchstädt
Lageort: Augsburg, Staatsarchiv, BA Dillingen 1105
Copyright: Staatsarchiv Augsburg
Untertitel:

8. Januar 1806

Handschrift

Amtlicher Schriftwechsel

Mit dem Circulare verbreiteten die Behörden die Nachricht von der Königserhebung.

Der Landrichter von Höchstädt bekam von seiner vorgesetzten Dienstbehörde, dem „Königlich baierischen GeneralLandesKommissariat der Provinz Neuburg“ die Nachricht, dass Bayern seit 1. Januar ein Königreich sei. Diese Nachricht sollte er im Amtsbezirk bekanntmachen. Der Landrichter forderte nun die Behörden in Lauingen und Gundelfing sowie die Pfarrer und Bürgermeister der umliegenden Gemeinden zur Abhaltung von Königsfeiern am 12. Januar auf. Den Rahmen der Feier steckten die obersten Regierungsbehörden in München: Es musste ein Hochamt mit Te Deum und eine „der Feyerlichkeit anpassende Rede zu Erregung eines lebhaften, und reinen Patriotism“ gehalten werden. Zusätzlich erlaubte der Landrichter, um diesen Tag bei der Bevölkerung in bester Erinnerung zu halten, Tanzveranstaltungen bis ein Uhr nachts.

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