Ludwig II.

Karlsbader Beschlüsse vom 20. September 1819

Lageort: Huber, Ernst Rudolf (Hg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1, Köln-Mainz 1961, S. 100ff.
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Mit den Karlsbader Beschlüssen ging der Deutsche Bund unter der Führung des österreichischen Staatskanzlers Metternich gegen die wachsende liberale und nationale Bewegung vor.

Anlass der Beschlüsse war die Ermordung des Schriftstellers und Dramatikers August von Kotzebue am 23. März 1819. Kotzebue berichtete dem Zaren von Russland über die Verhältnisse an den deutschen Universitäten und machte sich in seinen Schriften über die nationalen und liberalen Ziele der studentischen Burschenschaften lustig. Als Gegner der Einheit und Freiheit Deutschlands wurde er von dem fanatischen Burschenschaftler Karl Ludwig Sand in Mannheim erdolcht.

Die Karlsbader Beschlüsse umfassten drei Gesetze: 1. Das Universitätsgesetz sah einen staatlichen Bevollmächtigten vor, der Professoren und Studenten überwachen und so die nun verbotenen Burschenschaften unterdrücken sollte.2. Ein Pressegesetz schrieb die Vorzensur für Schriften unter 20 Bogen Papier vor und sprach fünfjährige Berufsverbote gegen Redakteure unterdrückter Zeitungen bzw. Zeitschriften aus.3. Das Bundesuntersuchungsgesetz sah die Schaffung einer Zentralbehörde in Mainz vor, um revolutionäre Tendenzen in den Einzelstaaten zu untersuchen.Mit der "Exekutions-Ordnung" vom 3. August 1820 wurde die Möglichkeit geschaffen, gegen einzelne Mitgliedsstaaten militärisch vorzugehen, wenn dort Aufruhr ausbrach.

Die Karlbader Beschlüsse waren die reaktionärsten Maßnahmen des Deutschen Bundes gegen die liberale und nationale Bewegung und schränkten die Souveränität der Einzelstaaten stark ein. Sie blieben bis zum 2. April 1848 in Kraft, als sie infolge der Revolution vom Bundestag in Frankfurt aufgehoben wurden.

Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800 - 1866, München 1983.

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