„Feierliche Auffahrt Sr. Majestät des Königs zur Eröffnung der Ständeversammlung in München“ (1827)

Künstler, Ersteller / Fotograf: Gustav Kraus (Lithograf)
Lageort: München, Bayerischer Landtag, Bildarchiv
Copyright: Bayerischer Landtag, München
Untertitel:

Gustav Kraus (1804–1852), München, 1827

gedruckt von der Lithografischen Kunstanstalt N. Zach, München, verlegt in der Buchhandlung Daisenberger, München

Lithografie, 42,5 x 60,4 cm

Grafiken

In den beiden Krönungswagen werden die Kroninsignien und die Verfassungsurkunde durch die Kronbeamten des Reichs zur Eröffnung der Ständeversammlung transportiert. Abgebildet ist der so genannte erste Krönungswagen. Der Aufsatz auf dem Wagendach zeigt Königskrone, Reichszepter und Reichsschwert auf einem Präsentationskissen.

Der sogenannte erste Krönungswagen wurde 1816 erstmals genutzt, als die bayerische Prinzessin Charlotte als Braut von Kaiser Franz I. in ihm fuhr. 1819 wurde er zusammen mit dem 1818 in Auftrag gegebenen zweiten Krönungswagen bei der Eröffnung der ersten Ständeversammlung des Königreichs in München eingesetzt. Die Kroninsignien und die Verfassungsurkunde wurden durch die Kronbeamten des Reichs in diesen Karossen zum Landtag transportiert.

Am Ort und am Zeremoniell einer Landtagseröffnung lässt sich das Verhältnis des Königs zu den Kammern gut ablesen. Traditionell findet die Eröffnung im Landtagsgebäude an der Prannerstraße statt. In diesem Fall erweist der Herrscher den Mitgliedern der Kammern seine Reverenz, indem er sich von der Residenz zu ihnen in das Landtagsgebäude begibt. Er kann die Eröffnung allerdings auch in die Residenz verlegen oder sie einem Prinzen des königlichen Hauses überlassen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der König mit den Kammern (insbesondere mit der Kammer der Abgeordneten) im Streit liegt.

Die Bevölkerung nimmt an den Landtagseröffnungen von Anfang an großen Anteil. Im Bild sind die dicht gedrängten Menschenmassen hinter den Absperrungen durch Polizei und Militär zu erkennen. Auf dem Balkon in der Bildmitte könnten Mitglieder der königlichen Familie dargestellt sein, die dem Einzug der Kroninsignien und der Verfassung zusehen.

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