Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Bayern (1802)

23. Dezember 1802

Kultur, Gesellschaft

Die Schulpflicht bezieht sich auf alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, deren Eltern Schulgeld zu zahlen haben. Vor der Entlassung legen die Schüler eine Prüfung ab. Für alle Kinder von 12 bis 18 Jahren ist der Besuch von Sonntagsschulen vorgeschrieben.

Zugehörige Objekte

  • „Denkfreiheit, Universität, Akademie, Schulen“ (1819)

    Spielkarte Gras 9 aus: „Teutsche Spielkarten für das bayerische Volk“.

    Im Dezember 1802 wurde in Bayern die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Die...

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