Gesetz über die Regentschaft (Zusatz zu § 21 der Bayerischen Verfassung) vom 4. November 1913
| Beleg: |
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern, Nr. 58 vom 5.11.1913, 757f. |
|---|---|
| Copyright: | Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg |
| Untertitel: |
Druckwerk, Papier, 5.11.1913, 19x22cm |
Grundlage für die Absetzung König Ottos und die Ausrufung Ludwigs zum neuen König bildete ein Zusatz zu § 21 der bayerischen Verfassung. Dieser wurde von beiden Kammern des bayerischen Parlaments am 30. Oktober bzw. am 4. November zu. Viele Reichsräte erhoben jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Verfassungsänderung und blieben der Abstimmung fern.












