Die Königsfeier in Hochstätt, Landgericht Aibling (1806)

Lageort: München, Staatsarchiv, RA 16202
Copyright: Staatsarchiv München
Untertitel:

Kuvert, Handschrift auf Papier

Amtlicher Schriftwechsel

Der Pfarrer von Hochstätt (heute Gemeinde Schechen) plante die Königsfeier als Fest mit Musik und Tanz. Dazu bat er um die Genehmigung durch die übergeordnete Behörde, das Landgericht Aibling.

In Hochstätt war geplant, den Königstitel für Max I. Joseph mit einem gemeinsamen Essen für alle im Wirtshaus zu feiern. Der Pfarrer betont, dass das Essen pro Person nur 24 Kreuzer kostet und so auch die ärmeren Leute daran teilnehmen könnten. Davor solle natürlich die Proklamation verlesen werden, die aber in Hochstädt noch nicht angekommen sei. Um der Verkündung einen angemessenen, feierlichen Rahmen geben zu können, bittet der Pfarrer um die Erlaubnis, ein kleines Schützenkorps aufziehen zu lassen, das eine Salve abfeuern soll. Ein Tanzabend werde den Tag beschließen: „Noch eins! Da Musikanten mit blasenden Instrumenten die leichtfüßige Jugend zum fröhlichen Tanze rufen werden, und diese bey lautschallender Musik so bald nicht ermüdet, so wünschet der kraftvolle Jüngling und das rothwangigte Mädchen eine Freynacht. – Ein Dutzend Bußpredigten werden sie dann wohl wieder ins Geleise bringen! etc.“

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