Heiratsvertrag zwischen der bayerischen Prinzessin Auguste Amalie und dem Stiefsohn Napoleons, Eugène Beauharnais, 13. Januar 1806, Urkunde

Lageort: München, Geheimes Hausarchiv, 5416
Copyright: München, Geheimes Hausarchiv
Untertitel:

Urkunde, Handschrift, zeitgenössische Abschrift

Zusammenfassung:

Der Heiratsvertrag fasste die Vereinbarungen zwischen Napoleon I., Kaiser der Franzosen und Max I. Joseph, König von Bayern, zusammen. Er stand am Ende einer langen Reihe politischer Abreden und diplomatischer Schachzüge. Der Vertrag wurde am 13. Januar in den Grünen Zimmern der Münchner Residenz unterzeichnet.

Verträge

Im Heiratsvertrag war festgelegt, dass Napoleon Eugène Beauharnais als kaiserlichen Prinzen adoptiert und ihn zum Vizekönig von Italien ernennt. Ihm und seinen männlichen Nachkommen wird die volle Souveränität über Parma und Piacenza zugesichert oder ein vergleichbares Land. Die Mitgift von Auguste sollte 100.000 Gulden betragen. Des Weiteren waren die Beträge festgelegt, die die bayerische Prinzessin als Morgengabe, Nadelgeld und Witwengeld von Frankreich zu erwarten hatte. Im Falle des Todes von Eugène wurde Auguste die Vormundschaft über gemeinsame Kinder zugesichert. Auguste verzichtete auf alle Ansprüche und Rechte ihren Brüdern und allen Prinzen des Hauses Wittelsbach gegenüber. Dies war ein üblicher Passus, der die Erbfolge der angeheirateten Familienzweige ausschließen sollte. Das Original des Vertrags liegt in Paris. Als Vertragspartner unterzeichneten die Abschrift: der französische Kaiser Napoleon und der bayerische König Max I. Joseph mit ihren Ehefrauen Joséphine und Karoline, die beiden Brautleute Eugène Napoleon und Auguste sowie der bayerische Kronprinz und Bruder Augustes, Ludwig. Darunter finden sich die Unterschriften von jeweils fünf Zeugen aus dem Kreis der Minister und Staatssekretäre. Auf französischer Seite waren dies: Talleyrand, Duroc, Caulaincourt, Bessiers und d'Harville, auf bayerischer Seite Baron Rechberg, Graf Topor Morawitzky, Graf Törring, Baron Ludwig von Göhren und Baron von Kessling. Beglaubigt und gesiegelt hat diese Vereinbarung der französische Staatssekretär Hugo Bernard Maret, Duc de Bassano. Das Original des Vertrags wurde am 13. Januar 1806 gegen 14 Uhr in den Grünen Zimmern der Münchner Residenz unterzeichnet. Maret hatte vor der Unterzeichnung den Vertrag öffentlich verlesen. Im Heiratsvertrag führt der Prinz den Namen „Eugen Napoleon von Frankreich. Der Kaiser nennt ihn seinen Sohn.“, so berichtet die „Bamberger Zeitung“ vom 29. Januar 1806.

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