Maximilian II.

Proklamation des Königreichs Bayern als Aushang

Lageort: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv , Mandatenslg., 1806 I 1
Copyright: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Zusammenfassung:

In der Folge der Verträge von Brünn und Pressburg wurde Bayern am 1. Januar 1806 zum Königreich erklärt. Die Proklamation des Königreichs Bayern existiert in zwei leicht voneinander abweichenden Versionen, die Rücksicht auf die jeweiligen Adressaten nahmen. In dieser Fassung wurde die Rangerhöhung des bayerischen Kurfürsten Max IV. Joseph öffentlich bekannt gemacht.

Zeitungen

„Maximilian Joseph (wird) als König von Baiern, und allen dazu gehörigen Ländern hiemit feyerlich ausgerufen, und dieses seinen Völkern allenthalben kund und zu wissen gemacht.“ Bayern verdankt diese neue Würde ganz wesentlich dem Kaiser der Franzosen, Napoleon I. Deshalb war es umso wichtiger eine geeignete Begründung für den neuen Titel zu finden. Dazu erfolgte der Rückgriff auf die Geschichte und die Betonung der „Vorsehung Gottes“. Mit der Königswürde hätten „... das Ansehen und die Würde des Herrschers in Baiern...“ ihren „alten Glanz“ und die „vorige Höhe ... wieder erreicht“.

Transkription:
„Da durch die Vorsehung Gottes es dahin gediehen ist, dass das Ansehen und die Würde des Herrschers in Baiern seinen alten Glanz und seine vorige Höhe zur Wohlfahrt des Volkes, und zum Flor des Landes wieder erreicht, so wird der Allerdurchleuchtigste und Großmächtigste Fürst und Herr, Herr Maximilian Joseph, als König von Baiern, und allen dazu gehörigen Ländern hiermit feierlich ausgerufen, und dieses seinen Völkern allenthalben kund und zu wissen gemacht.
Lange und glücklich lebe Maximilian Joseph, unser allergnädigster König!
Lange und glücklich lebe Caroline, unsre allergnädigste Königinn!
So geschehen und verkündet in der Königlichen Haupt- und Residenzstadt München am ersten Tage des Jahres Ein Tausend Acht Hundert Sechs.“

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