Maximilian II.

36. Landtag des Königreichs Bayern (1912–1918)

27. Februar 1912 bis 07. November 1918

Politik, innen

Der 36. ist gleichzeitig der letzte Landtag des Königreichs Bayern und tagt von Februar 1912 bis zum Ende der Monarchie in Bayern im November 1918. Die bestimmenden Themen sind der Regierungswechsel auf König Ludwig III. und der Erste Weltkrieg.

Nach dem Tod von Prinzregent Luitpold am 12. Dezember 1912 übernimmt dessen Sohn Ludwig die Regentschaft. Der eigentlichte König bleibt nachwievor Otto I., der Bruder König Ludwigs II., der ob seiner Geisteskrankheit nicht regierungsfähig ist.
Prinzregent Ludwig jedoch strebt wegen der verfassungsrechtlichen Einschränkungen einer bloßen Regentschaft das Königtum an. Das Problem wird durch einen Verfassungszusatz gelöst. Er sieht vor, dass der Landtag zwar einbezogen wird (eine einseitige Königsproklamation hätte als verfassungswidrig gegolten), aber so, dass dieser nicht über die Thronfolge befindet. Das Recht, bei dauerhafter Regierungsunfähigkeit des Thronfolgers die Regentschaft für erledigt zu erklären, hat allein der Regent; er muss dem Landtag lediglich diesen Schritt mitteilen und begründen. Auf diese Art soll das "Monarchische Prinzip" gewahrt werden. Dieser Verfassungsänderung stimmen beide Kammern des bayerische Parlaments zu. Unmittelbar darauf kündigt König Ludwig III. am 5. November 1913 seine Thronbesteigung an. Wenig später genehmigt der Landtag die entsprechende Erhöhung der königlichen Zivilliste.

Nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges am 28. Juli bzw. 1. August 1914 kommt es der nationalen Geschlossenheit willen zu einem innenpolitischen „Burgfrieden“, der jedoch im Laufe des Krieges immer brüchiger wird. Der Bayerische Landtag erlebt in dieser Zeit einen zunehmenden Bedeutungsverlust zugunsten der Reichspolitik, die das Geschehen bestimmt. Die schwindenden Gestaltungsmöglichkeiten führen zu steigendem Unmut der Bevölkerung, der sich zunächst gegen „Preußen“, später aber auch gegen die bayerische Regierung und den Monarchen richtet, weil sich diese nicht gegen die Reichsleitung durchzusetzen vermögen.

Im September 1917 beantragt die SPD eine Verfassungsreform mit den Zielen der Parlamentarisierung der Regierung, der Abschaffung der Kammer der Reichsräte, der Einführung des Verhältniswahlrechts und des Frauenstimmrechts, der Trennung von Staat und Kirche, der Abschaffung des Adels und der Aufhebung der königlichen Privilegien. Diese radikalen Reformen werden von allen anderen Landtagsfraktionen abgelehnt. Aber als sich die Lage 1918 zuspitzt, nähern sich die anderen Fraktionen und auch die Regierung den Vorstellungen der SPD an und die Verhandlungen führen am 2. November 1918 zu folgendem Abkommen zwischen Regierung und Landtagsfraktionen:

  • Einführung des Verhältniswahlrechts und des Frauenstimmrechts
  • Erweiterung der Kammer der Reichsräte durch gesetzlich festgelegte Vertreter bestimmter Berufsstände; Reduzierung der Zahl der Prinzen in ihr; Einschränkung der Befugnisse auf ein zweimaliges Veto gegen Beschlüsse der Abgeordnetenkammer
  • Bindung der Minister und der bayerischen Bundestagsgesandten an das Vertrauen der Abgeordnetenkammer (Parlamentarisierung)

König Ludwig III. stimmt der damit verbundenen Umwandlung der konstitutionellen in eine parlamentarische Monarchie zu.
Noch bevor aber das Wahlgesetz geändert werden kann, um die Vereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Regierungsamt (als Voraussetzung für die Parlamentarisierung) einzuführen, bricht am 7./8. November 1918 die Revolution aus.

Zum Verlauf siehe „Geschichte des Bayerischen Parlaments seit 1819“ (Überblick).

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