„Königliche Verordnung vom 31. Juli 1914, die Verhängung des Kriegszustands betreffend“

Beleg:

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern, Nr. 35 vom 31.7.1914, S. 327f.

Copyright: Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg
Untertitel:

Druckwerk, Papier, 31.7.1914, 19x22cm

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Am 31. Juli 1914 verhängte König Ludwig III. den Kriegszustand über Bayern – in den übrigen Ländern des Reiches tat dies Kaiser Wilhelm II.

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