Prinzregent Luitpold

Verfassung des Königreichs Bayern aus dem Jahr 1818: „Titel VII. Von dem Wirkungskreise der Stände-Versammlung“

Lageort: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayerischer Landtag 10191 (ehemals Verfassungsurkunden 3)
Copyright: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Untertitel:

Urkunde, Handschrift

Verträge

Die Verfassung von 1818 war die zweite Verfassung, die im Königreich Bayern Gültigkeit erlangte. Sie gliedert sich in eine Einleitung und zehn Titel. Titel VII befasst sich mit dem Wirkungskreis der Ständeversammlung, die erstmals Anteil an der Gesetzgebung und der Steuerfestsetzung besaß, nicht aber an der Ausübung der Regierungsgewalt.

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Hg.), Liess, Albrecht: Aus 1200 Jahren. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv zeigt seine Schätze, dritte Auflage, München 1986.
Möckl, Karl: Der moderne bayerische Staat. Eine Verfassungsgeschichte vom aufgeklärten Absolutismus bis zum Ende der Reformepoche (Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern, Abt. III: Bayern im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 1), München 1979.
Heydenreuter, Reinhard: Bayerische Verfassungstradition, in: Henker, Michael, u.a. (Hg.): Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, Augsburg 1996, S. 63-74.

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  • Verfassung des Königreichs Bayern aus dem Jahr 1818, Erste Seite

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